Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ticketkauf zum JKD-Gasshuku

Stand: 15.02.2026

1. Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Erwerb und die Nutzung von Tickets für das JKD-Gasshuku (nachfolgend „Veranstaltung“).
  • Veranstalter ist die Stilrichtung JKD im Deutschen Karateverband (DKV). Ausrichter ist der Kampfkunstverein „Dojo Ronin“ e.V., Schwerin.
  • Abweichende Bedingungen der Käuferinnen und Käufer (nachfolgend „Teilnehmende“) finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter/Ausrichter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Veranstaltungsdaten und -ort

  • Termin: 12. bis 14. Juni 2026
  • Ort: Schwerin (genaue Trainings- und Veranstaltungsstätten werden in der Ausschreibung/Bestellbestätigung bekanntgegeben).

3. Vertragspartner, Vertragsschluss

  • Vertragspartner hinsichtlich des Ticketkaufs sind die Teilnehmenden und der Ausrichter „Dojo Ronin“ e.V. als verkaufende Stelle im Auftrag des Veranstalters.
  • Das Angebot zum Ticketkauf erfolgt online, per E‑Mail-Anmeldung, vor Ort oder durch weitere vom Ausrichter benannte Vertriebswege.
  • Mit Abschluss des Bestellvorgangs und Zugang der Bestellbestätigung/Rechnung kommt der Kaufvertrag zustande.

4. Ticketkategorien, Preise und Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die zum Zeitpunkt des Kaufs ausgewiesenen Ticketpreise und Kategorien.
  • Alle Preise verstehen sich in Euro. Ggf. anfallende Zahlungs- oder Systemgebühren werden im Bestellprozess ausgewiesen.
  • Zahlungen sind sofort fällig, sofern auf der Rechnung/Bestellbestätigung keine abweichende Frist genannt ist. Zugelassene Zahlungsmittel werden im Bestellprozess angegeben.
  • Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit vollständig bezahltem Ticket möglich. Zahlungsrückstände berechtigen zum Zurückbehalt des Zutritts.

5. Lieferung/Übermittlung der Tickets

  • Tickets werden je nach Vertriebsweg digital (z. B. E‑Ticket per E‑Mail) oder physisch ausgegeben.
  • Teilnehmende sind verpflichtet, die Angaben auf dem Ticket bei Erhalt zu prüfen und Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen.

6. Rückgabe, Stornierung und Erstattungen

  • Freiwilliges Rückgaberecht: Bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (Stichtag: 05.06.2026, 23:59 Uhr) können Tickets ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. In diesem Fall wird 100 % des gezahlten Ticketpreises erstattet. Zur Rückgabe bedarf es einer E-Mail an info@dojo-ronin.de mit Angabe der Daten zum Bankkonto, auf das die Rückerstattung erfolgen soll.
  • Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückgabe oder Erstattung ausgeschlossen. Gesetzliche Widerrufsrechte bei Fernabsatzverträgen sind gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Dienstleistungen im Bereich Freizeitbetätigung an einem spezifischen Termin ausgeschlossen; das vorstehende freiwillige Rückgaberecht bleibt unberührt.

7. Übertragbarkeit von Tickets

  • Tickets sind grundsätzlich personengebunden, können aber auf eine Ersatzperson übertragen werden, sofern dies dem Ausrichter vor Veranstaltungsbeginn angezeigt wird. Etwaige Umbuchungsmodalitäten werden vom Ausrichter festgelegt.
  • Der Weiterverkauf zu einem höheren Preis als dem Nennwert ist untersagt.

8. Tageskasse/Erwerb vor Ort

  • Tickets können, vorbehaltlich Verfügbarkeit, an den Lehrgangstagen vor Ort erworben werden. Es gelten die dann ausgewiesenen Preise und Zahlungsarten.

9. Programm, Dozenten, Änderungen

  • Der Veranstalter behält sich zumutbare inhaltliche und organisatorische Änderungen vor (z. B. Wechsel von Trainerinnen/Trainern, Zeiten, Hallen), soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
  • Ein Anspruch auf Durchführung einzelner Programmpunkte oder auf bestimmte Lehrpersonen besteht nicht.

10. Teilnahmevoraussetzungen und Haftung der Teilnehmenden

  • Teilnehmende versichern, gesundheitlich in der Lage zu sein, an einem Karatelehrgang teilzunehmen. Eigene Sporttauglichkeit ist sicherzustellen; eine geeignete Sportausrüstung ist mitzubringen.
  • Den Anweisungen der Lehrenden und der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten. Hausordnungen der genutzten Sportstätten sind einzuhalten.
  • Für selbst verursachte Schäden an Sachen oder Dritten haften die Teilnehmenden nach gesetzlichen Vorschriften. Es wird der Abschluss einer privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung empfohlen.

11. Haftung des Veranstalters/Ausrichters

  • Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter/Ausrichter unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter/Ausrichter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Haftung für mitgebrachte Gegenstände wird, außer in den vorgenannten Fällen, nicht übernommen.

12. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

  • Kann die Veranstaltung infolge höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen nicht oder nur teilweise stattfinden, werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Entgelte werden nach Maßgabe des tatsächlichen Ausfalls anteilig erstattet; weitergehende Ansprüche (z. B. Reisekosten) sind ausgeschlossen, sofern keine gesetzliche Pflicht entgegensteht.

13. Bild- und Tonaufnahmen

  • Der Veranstalter/Ausrichter kann während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen zu Dokumentations- und Öffentlichkeitszwecken anfertigen. Teilnehmende werden hierüber vor Ort informiert. Widersprüche aus besonderen Gründen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
  • Eigene Aufnahmen durch Teilnehmende sind nur gestattet, sofern Rechte Dritter nicht verletzt und der Ablauf nicht gestört wird.

14. Datenschutz

  • Personenbezogene Daten werden zur Abwicklung des Ticketkaufs und zur Durchführung der Veranstaltung verarbeitet. Rechtsgrundlagen, Zwecke, Speicherdauer und Betroffenenrechte ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Ausrichters/Veranstalters, die im Bestellprozess bereitgestellt wird.

15. Jugendschutz

  • Minderjährige dürfen nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten teilnehmen. Vor Ort kann ein Nachweis verlangt werden.

16. Hausrecht und Ausschluss

  • Der Ausrichter übt das Hausrecht in den Veranstaltungsstätten aus. Personen, die gegen diese AGB, Hausordnungen oder Weisungen des Personals verstoßen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden; ein Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Ausrichters.

18. Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.